Musikalische Früherziehung

 

„Musikalische Früherziehung“ ist ein vorschulisches Lernprogramm für Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren und beginnt idealerweise ein bis zwei Jahre vor Schuleintritt. Anders als im Kindergarten werden die Schüler systematisch an alle Bereiche der Musik herangeführt. Im Wesentlichen unterscheidet die „Musikalische Früherziehung“ folgende Bereiche:

– Singen und Sprechen

– Bewegung und Tanz

– Musikhören

– Instrumentenbau und Instrumenteninformation  

– elementares Instrumentalspiel (kein Instrumentalunterricht)

– Erfahrungen mit Inhalten der Musiklehre.

 In überschaubar kleinen Gruppen (ca. 10 Kinder) werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit diesen Bereichen vertraut gemacht. Die Kenntnisse, die sie bereits mitbringen, werden aufgegriffen, vertieft und erweitert. Hierbei sind die Lehrkräfte bemüht, die einzelnen aufeinander aufbauenden Lernschritte dem Leistungsvermögen der Gruppe und dem des einzelnen Kindes anzupassen.

Die „Musikalische Früherziehung“ vermittelt aber nicht nur Kenntnisse auf rein musikalischem Gebiet. Angesprochen und gefördert werden auch:

 – Konzentrationsfähigkeit

– Spiellust

– Lernbereitschaft

– soziale Kontakte

– Phantasie

– Wahrnehmungsfähigkeit.

 

Wie lange dauert die „Musikalische Früherziehung“?

Das Unterrichtsprogramm der „Musikalischen Früherziehung“ erstreckt sich in der Regel über 1 ½ bis 2 Jahre. Die Unterrichtszeit beträgt wöchentlich 60 Minuten. In den Schulferien findet kein Unterricht statt.

 

Was können die Kinder am Ende der „Musikalischen Früherziehung“?

– Die Kinder kennen verschiedene Notenwerte und ihre Bedeutung.

– Sie sind mit unserem traditionellen Notensystem vertraut, d.h. sie wissen,

  dass es fünf Linien und vier Zwischenräume gibt, dass die Noten auf den

  Linien oder in den Zwischenräumen liegen können, dass eine Note, die

  auf der 1. Linie notiert ist, tiefer klingt als eine Note, die im 4. Zwischen-

  raum notiert ist.

– Die Kinder kennen die Instrumente des kleinen Schlagwerks (Handtrom-

  mel, Klanghölzer, Triangel usw.) und können mit ihnen umgehen.

– Die Kinder haben verschiedene Tänze und Lieder gelernt.

– Den Kindern sind verschiedene Orchesterinstrumente vom Klang und

  Namen her bekannt.

– Die Kinder haben geübt, Musikstücken bewusst zuzuhören und über das

  Gehörte zu sprechen.

 

Darüber hinaus gibt es viele weitere, nicht direkte „messbare“ Lernfortschritte. Die Schüler gelangen zu einer offenen, vorurteilsfreien Haltung gegenüber jeder Art von Musik.

 

 Was kommt außer den monatlichen Gebühren an Kosten auf die Eltern zu?

Die Höhe des monatlichen Schulgeldes entnehmen Sie bitte beigefügter Musikschulordnung. Zusätzlich zu diesen Gebühren können weitere Ausgaben hinzukommen.

In der Regel benötigen die Kinder einen Zeichenblock und Stifte. Viele Lehrkräfte unterrichten nach festen Früherziehungsprogrammen, die spezielles Unterrichtsmaterial vorsehen. Dieses müsste dann ebenfalls erworben werden. Der Preis hierfür beträgt ca. 60 €, verteilt über die gesamte Unterrichtszeit von 1 bis 2 Jahren. Was genau benötigt wird, klärt die betreffende Lehrkraft selbst mit den Eltern der Gruppe.

 

 Wo und wann findet der Unterricht statt?

Der Unterricht kann an allen Orten des Landkreises Fulda durchgeführt werden, sobald sich mindestens acht Kinder zusammen finden. In der Regel findet der Kurs in den Schulen statt. Im Einvernehmen mit den Gemeinden und den Leiterinnen der Kindergärten kann der Unterricht auch in den Räumen des Kindergartens oder anderen gemeindeeigenen Räumen erteilt werden.

Neue Unterrichte starten jeweils am 1.1. bzw. 1.8. eines Jahres.

 

Wie und wo kann ich mich anmelden?

Zur Anmeldung nutzen Sie bitte beigefügtes Formular. Senden Sie dieses vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle der Volkshochschule des Landkreises Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda.

Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Musikschulordnung als rechtliche Grundlage des Unterrichtsverhältnisses. 

Anmeldeschluss ist

der 15.5. für Unterrichte, die am 1.8. beginnen und

der 15.10. für Unterrichte, die am 1.1. beginnen.

 

Probezeit und Abmeldung

Der erste Monat der „Musikalischen Früherziehung“ gilt als Probezeit.

Abmeldungen sind jeweils zum 31.7. oder 31.12. eines Jahres (schriftlich mit der Frist von einem Monat) möglich.