In der Regel kann Unterricht in den folgenden Fächern erteilt werden:
Gesang, Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxofon, Oboe, Gitarre, Harfe, Akkordeon, Klavier, Orgel, Keyboard, Violine, Violoncello, Viola da Gamba, Schlagzeug, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Waldhorn, Tenorhorn, Tuba.
Weitere Instrumentalfächer sind nach Rücksprache mit der Volkshochschule möglich.
Ergänzungsfächer
Unter bestimmten Voraussetzungen können von den Schülern Kurse in Musiktheorie oder Ensemblespiel belegt werden.
Unterrichtsformen
Der Unterricht findet als Einzelunterricht (wöchentlich 30 oder 45 Minuten) oder Kleingruppenunterricht (zwei bis vier Schüler, wöchentlich 45 Minuten) statt.
Dauer einer Vokal-/lnstrumentalausbildung
Die Dauer des Vokal-/Instrumentalunterrichtes richtet sich in erster Linie nach den Wünschen der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten. Sie bestimmen das Ende des Unterrichtes durch schriftliche Abmeldung. Generell lernt man nie aus. Für die Grundlage des Instrumentalspiels sollten zwei bis drei Jahre Unterricht eingeplant werden.
Unterrichtsort
Der Unterricht kann an allen Orten des Landkreises Fulda durchgeführt werden. In der Regel findet der Unterricht in den Schulen statt. Im Einvernehmen mit den Gemeinden ist auch Unterricht in Dorfgemeinschafts- bzw. Bürgerhäusern möglich.
Unterrichtsbeginn
Neue Kurse beginnen jeweils am 1.1. und 1.8. eines Jahres.
Kosten
Die Höhe des Schulgeldes richtet sich nach der Unterrichtsform und ist in der Musikschulordnung festgelegt. Weiterhin müssen Sie mit ca. 30 € jährlich für Noten rechnen. Für Geschwister/Familienmitglieder oder bei einem Zweitfach ist eine Gebührenermäßigung vorgesehen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte ebenfalls der Musikschulordnung, die diesem Informationsblatt beigefügt ist.
Anmeldung
Zur Anmeldung benutzen Sie bitte beigefügtes Formular. Senden Sie dieses vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle der Volkshochschule des Landkreises Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda.
Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Musikschulordnung als rechtliche Grundlage des Unterrichtsverhältnisses.
Anmeldeschluss ist
der 15.5. für Unterrichte, die am 1.8. beginnen und
der 15.10. für Unterrichte, die am 1.1. beginnen.
Abmeldung
Abmeldungen sind jeweils zum 31.7. oder 31.12. eines Jahres (schriftlich mit der Frist von einem Monat) möglich.